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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee / Alter Dorfkern -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 10.04.00
            – Blankensee / Alter Dorfkern – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 06.06.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 10.04.00 – Blankensee / Alter Dorfkern – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 22.06.2011 bis einschließlich 22.07.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Gesamtlandschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Grünordnerischer Fachbeitrag und eine Schalltechnische Untersuchung.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des in der Planzeichnung zum Bebauungsplan dargestellten Teilbereiches 1 der Bauleitplanung liegt im östlichen Teil des Ortsteiles Blankensee, östlich des Blankenseer Dorfplatzes bzw. südlich der Straße Seekamp. Das Plangebiet ist im Westen durch eine eingeschossige Wohnbebauung begrenzt, im Südwesten durch einen Bauernhof und im Südosten bzw. Nordosten von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der in der Planzeichnung des Bebauungsplanes dargestellte Teilbereich 2 befindet sich westlich des Flughafens Blankensee bzw. der Bundesstraße B 207/ Straße Am Flugplatz sowie nordöstlich der Straße Vierrutel. Die Fläche stößt im Norden und Süden an die Verkehrsfläche, im Osten an eine Waldfläche und im Westen an eine Ackerfläche. Sie wird bisher ackerbaulich genutzt. Die Fläche dient ausschließlich als Ausgleichsfläche.

 

Übersichtsplan

(Siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für die Neustrukturierung des Hofgeländes mit einer Wohnbebauung geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 13.06.2011                                                                                              Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                  Der Bürgermeister
                                                                                                                                  Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                  Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.06.2011
Anlagen