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Bekanntmachung der Einziehungsabsicht -Teilfläche der Straße An der Mauer vor den Häusern 13-17-

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 26.05.2011 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:

Teilfläche der Straße An der Mauer vor den Häusern 13-17 (vor dem ehem. Aalhofbunker).

 

 

Skizze:

 (siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

 

In der Zeit vom 29.06.2011 bis 27.07.2011 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

 

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

für alle zur Einsicht aus.

 

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.

 

Lübeck, den 16.06.2011

 

gez. Saxe                               Siegel

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    28.06.2011
Anlagen