Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB für den Bebauungsplan
05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße – und öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan 05.33.02
– Schwartauer Landstraße / Havelstraße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.06.2011 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 05.33.02 – Schwartauer Landstraße / Havelstraße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gem. § 13 a (3) BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.07.2011 bis einschließlich 15.07.2011, während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen entsprechend dem Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept der Hansestadt Lübeck das Stadtteilzentrum St. Lorenz Nord – Schwartauer Landstraße gestärkt und im südlich angrenzenden Gewerbegebiet Einzelhandelsnutzungen eingeschränkt werden.
Lübeck, 27.06.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung