Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a BauGB für den
Bebauungsplan 24.50.00 – Krempelsdorf / Stockelsdorfer Straße –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 24.50.00 – Krempelsdorf / Stockelsdorfer Straße – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gastronomische Nutzung geschaffen werden.
Lübeck, 04.07.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung