Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 BauGB für den
Bebauungsplan 05.01.01 – Vorwerker Hafen (Teil 1-LMG) –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 05.01.01 – Vorwerker Hafen (Teil 1-LMG) – im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in den Industriegebieten die zulässigen Emissionswerte für die Nachtwerte einzuschränken und den Umschlag und die Lagerung von Abfallstoffen zukünftig auszuschließen.
Lübeck, 04.07.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung