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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.63.00 – Hansering / Stettiner Str. -

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.63.00
            – Hansering / Stettiner Straße – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 27.06.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.63.00 – Hansering / Stettiner Straße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 13.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd und umfasst die bebauten Grundstücksflächen Hansering Nr. 21 und Nr. 23 (Flurstücke 32/33 und 32/161 der Flur 12 in der Gemarkung St. Lorenz) sowie die ebenfalls bebauten Grundstücksflächen Stettiner Straße Nr. 4, 6 und 8 (Teilfläche des Flurstücks 32/166 der Flur 12 in der Gemarkung St. Lorenz). Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Frischemarktes mit 55 Stellplätzen geschaffen werden. Durch die Ansiedlung des Frischemarktes soll die Angebotspalette im Stadtteilzentrum erweitert und so der zentrale Versorgungsbereich für den Stadtteil St. Lorenz Süd dauerhaft stabilisiert werden.

 

Lübeck, 04.07.2011                                                                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                         Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.07.2011
Anlagen