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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 03.10.00
            – Stadtwerke Moislinger Allee – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 27.06.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 03.10.00 – Stadtwerke Moislinger Allee – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 13.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung. Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz, Flur 9 und 10 und umfasst im Wesentlichen das Betriebsgrundstück der Stadtwerke Lübeck mit Bürogebäuden, der Kantine, einer Fahrzeugwaschhalle, sowie die Flächen der ca. 250 Stellplätze. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnquartier mit hoher städtebaulicher und gestalterischer Qualität geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 04.07.2011                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                        Der Bürgermeister
                                                                                                                                        Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                        Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    05.07.2011
Anlagen