Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 30.08.1979 für den Bebauungsplan
03.58.00 – Bahnhofsvorplatz-ZOB – gem. § 2 (1) Satz 2 BauGB und § 13 a BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 beschlossen, den am 30.08.1979 beschlossenen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz-ZOB – zu ergänzen. Der Teilbereich II soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnprojekt einer Wohnungsbaugenossenschaft mit ca. 55 Wohneinheiten in verschiedenen Wohnformen vom Stadthaus bis zur öffentlich geförderten Geschosswohnung geschaffen werden.
Lübeck, 04.07.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung