Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier:
1. Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 03.01.01
- Fackenburger Allee / Werftstraße –
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a (3) BauGB für den
Bebauungsplan 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 27.06.2011 beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 03.01.01 – Fackenburger Allee / Werftstraße – aufgehoben wird, da die bisherige Planung die Anforderungen des von der Bürgerschaft beschlossenen Managementplans UNESCO-Welterbe „Lübecker Altstadt“ mit Bindungen für das Welterbe und seiner Pufferzone nicht erfüllt. Der Bauausschuss hat für das dargestellte Plangebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben – mit geänderten Planinhalten neu beschlossen. Dieser Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
(siehe in der Übersicht unten)
Durch den Bebauungsplan 03.02.00 – Fackenburger Allee / Stadtgraben – sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gemischte Nutzung aus Büros, Dienstleistungen, nicht störendes Gewerbe und Wohnen, insbesondere in dem nachgefragten Segment „Wohnen am Wasser“ geschaffen werden.
Lübeck, 04.07.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung