Planfeststellung für die Aufgabe des Vorhabens der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Teilabschnitten der BAB A 20 (Lübeck – Rostock), Tunnel Moisling bis Landesgrenze SH / MV von Bau-km 10+130 bis Bau-km 12+000 sowie von Bau-km 18+500 bis Bau-km 23+331,5
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, - Planfeststellungsbehörde - den Ergänzungsbeschluss vom 29.06.2011, Az.: 401-553.32-A20-03/08 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister -, Foyer („i-Punkt“), Mühlendamm 12, 23552 Lübeck während folgender Zeiten
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
im Amt Lauenburgische Seen, Zimmer 1, Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg während folgender Zeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
sowie
im Amt Lauenburgische Seen – Außenstelle Groß Grönau -, (im Gebäude der Gemeindeverwaltung Groß Grönau – Zimmer-Nr. E 6), Am Torfmoor 2, 23627 Groß Grönau während folgender Zeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr und
Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
in der Zeit vom 14. Juli bis 28. Juli 2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.