Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz-ZOB
Für die im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellte Fläche soll folgender Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden:
Bebauungsplan 03.58.00 – Bahnhofsvorplatz-ZOB
Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnprojekt einer Wohnungsbaugenossenschaft mit ca. 55 Wohneinheiten in verschiedenen Wohnformen vom Stadthaus bis zur öffentlich geförderten Geschosswohnung geschaffen werden.
Gem. § 13 a (3) BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 01.08.2011 bis einschließlich 12.08.2011, während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Lübeck, 25.07.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung