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Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

 

 

Feststellung eines Listennachfolgers als Mitglied der Bürgerschaft

 

Frau Kerstin Metzner (Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD) hat durch Erklärung über den Verzicht auf ihr Bürgerschaftsmandat auf ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

 

Als Nachfolgerin habe ich nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zurzeit geltenden Fassung den auf dem Listenwahlvorschlag der Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) für die Bürgerschaftswahl vom 26.05.2013 unter der lfd. Nr. 4 aufgeführte Bewerberin

Ulrike Siebdrat,

Verwaltungsfachangestellte,

geb. im Jahr 1953,

Rehsprung 1,

23569 Lübeck,

festgestellt.

Frau Siebdrat hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 01.06.2017 erworben.

 

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Fackenburger Allee 29, 23539 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 14.06.2017.

 

 

Lübeck, den 12.06.2017

 

Hansestadt Lübeck

Der Gemeindewahlleiter

Bernd Saxe

Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.06.2017