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Ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1

Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1Bad Schwartau/Sereetz Betr.-km 59,759-Betr.-km 64,359

Hier: Planänderung 

 

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine wesentlichen, die Planänderung betreffenden Einwendungen eingegangen.

Von der Festsetzung des in der Bekanntmachung der Auslegung der Planänderungsunterlagen vom 23.11.2010 angekündigten Erörterungstermins wird daher gemäß §17a FStrG abgesehen.

 

 

 

 

Kiel, den 15.07.2011

 

 

           Landesbetrieb                                                                     
    Straßenbau und Verkehr

       Schleswig-Holstein

    - Anhörungsbehörde -

 

 

 

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    26.07.2011