Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1Bad Schwartau/Sereetz Betr.-km 59,759-Betr.-km 64,359
Hier: Planänderung
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind keine wesentlichen, die Planänderung betreffenden Einwendungen eingegangen.
Von der Festsetzung des in der Bekanntmachung der Auslegung der Planänderungsunterlagen vom 23.11.2010 angekündigten Erörterungstermins wird daher gemäß §17a FStrG abgesehen.
Kiel, den 15.07.2011
Landesbetrieb
Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
- Anhörungsbehörde -