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Interessenbekundung für die Einrichtung von Gemeinschaftsgrabfeldern mit dauer-grabgepflegten Grabstätten

Interessenbekundung für die Einrichtung von Gemeinschaftsgrabfeldern mit dauergrabgepflegten Grabstätten gem. § 29 der Friedhofssatzung

 

Hiermit ruft der Bereich Stadtgrün und Friedhöfe der Hansestadt Lübeck Interessierte dazu auf, Planungen für Gemeinschaftsgrabfelder mit dauergrabgepflegten Grabstätten gem. § 29 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 einzureichen. Die Planung muss u. a. außer der gärtnerischen Gestaltung einschließlich der zu erstellenden Infrastruktur des Grabfeldes die Anzahl und Arten der Grabstätten enthalten.

 

Vorgaben und Pläne sind beim Bereich Stadtgrün und Friedhöfe zu erfragen bzw. erhältlich: Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck, Tel. 0451/122 6740, Email: friedhoefe@luebeck.de

 

Kosten für die Teilnahme an diesem Verfahren können nicht übernommen werden. Das Interessenbekundungsverfahren ist kein Verfahren nach VOL/A, VOB/A oder anderen Richtlinien.

 

Planungen sind bis zum 14.09.2011 bei folgender Adresse auf Papier, optional zusätzlich auf CD oder DVD im pdf-Format, einzureichen:

 

Hansestadt Lübeck

651.23 Submission

Kleiner Bauhof 11

23552 Lübeck

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    02.08.2011