hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 15.08.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 – Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01.09.2011 bis einschließlich 30.09.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck und ein Auszug aus dem Landschaftsplanerischen Entwicklungskonzept „Erholung in Lübeck“ sowie für das geplante Vorhaben bzw. das Plangebiet ein faunistisches und artenschutzrechtliches Fachgutachten, eine FFH-Vorprüfung, ein Fachbeitrag Natur und Landschaft, mehrere Altlastengutachten und eine Schallimmissionsuntersuchung.
Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes liegt im Stadtteil Kücknitz (Ortsteil Dänischburg). Begrenzt wird das Plangebiet im Norden durch die Bundesautobahn A 226 bzw. die Stadtgrenze der Hansestadt Lübeck, im Osten durch die Tannenstraße und den Schäferkamp, im Süden durch die Bahnstrecke Lübeck Hbf. - Travemünde Strand und die Trave sowie und im Westen durch die ehemalige Betriebsfläche der Villeroy & Boch-Sanitärproduktion.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Einrichtungshauses, eines Einkaufszentrums sowie eines Bau- und Gartenmarktes auf Teilen des ehemaligen Villeroy-&-Boch-Geländes in Lübeck-Dänischburg geschaffen werden.
Lübeck, 22.08.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung