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Vorzeitige Besitzeinweisung

Vorzeitige Besitzeinweisung

Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -vom
01.08.2011 - IV325 - 144.4 - 4.1 - 0 3 - 16 bis 18/2011

Zur Entscheidung über die Anträge auf vorzeitige Besitzeinweisung für den Neubau der Kreisstraße 13 als Verbindungsstraße zwischen der Hansestadt Lübeck mit Anschluss an die Bundesautobahn A1 und der
L 332/L 184 benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Flurstück                  Flur                            Gemarkung                            Größe in m2
478                              0                             Groß Steinrade                                2000
eingetragen im Grundbuch von Stockelsdorf Blatt 547
eingetragener Eigentümer: Reinhold Jaacks, Stockelsdorf

Flurstück                  Flur                            Gemarkung                             Größe in m2
268/2                           0                             Groß Steinrade                                   15
268/1                           0                             Groß Steinrade                                16900
74                                 0                             Groß Steinrade                                 3750
eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 10809
eingetragener Eigentümer: Marc-Paul Scheel, Lübeck

Flurstück                  Flur                            Gemarkung                              Größe in m2
13                                 0                             Groß Steinrade                                10470
32                                 0                             Groß Steinrade                                  3170
eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 12183
eingetragener Eigentümer: Christian Seiler, Selmsdorf

habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für

Mittwoch, den 14.September 2011
um 9.30 Uhr in Sachen Reinhold Jaacks
um 11 Uhr in Sachen Marc-Paul Scheel
um 13.30 Uhr in Sachen Christian Seiler,
im Innenministerium (Besprechungsraum 317),
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel,

anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom
13. Dezember 1973 (GVOBI. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004
(GVOBI. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.

 

Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzeinweisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.

 

gez.

 

Horst Bliese

(im Original unterschrieben)

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    23.08.2011