Bekanntmachung des Innenministeriums - Der Enteignungskommissar -vom
01.08.2011 - IV325 - 144.4 - 4.1 - 0 3 - 16 bis 18/2011
Zur Entscheidung über die Anträge auf vorzeitige Besitzeinweisung für den Neubau der Kreisstraße 13 als Verbindungsstraße zwischen der Hansestadt Lübeck mit Anschluss an die Bundesautobahn A1 und der
L 332/L 184 benötigte, nachstehend bezeichnete Grundeigentum:
Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
478 0 Groß Steinrade 2000
eingetragen im Grundbuch von Stockelsdorf Blatt 547
eingetragener Eigentümer: Reinhold Jaacks, Stockelsdorf
Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
268/2 0 Groß Steinrade 15
268/1 0 Groß Steinrade 16900
74 0 Groß Steinrade 3750
eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 10809
eingetragener Eigentümer: Marc-Paul Scheel, Lübeck
Flurstück Flur Gemarkung Größe in m2
13 0 Groß Steinrade 10470
32 0 Groß Steinrade 3170
eingetragen im Grundbuch von Lübeck Blatt 12183
eingetragener Eigentümer: Christian Seiler, Selmsdorf
habe ich Termin zur mündlichen Verhandlung für
anberaumt.
Die mündliche Verhandlung ist nicht öffentlich.
Diejenigen, denen ein Recht an dem o. a. Grundstück zusteht (Beteiligte) werden nach § 25 Abs. 4 des Preußischen Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 i. d. F. des Zweiten Gesetzes über den Abschluss der Sammlung des schleswig-holsteinischen Landesrechts vom
13. Dezember 1973 (GVOBI. Schl.-H. S. 440), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.06.2004
(GVOBI. Schl.-H. S. 153) aufgefordert, ihr Recht in dem Termin wahrzunehmen.
Ich weise darauf hin, dass auch bei Nichterscheinen über den Antrag auf Besitzeinweisung und andere im Verfahren zu erledigende Anträge entschieden wird.
gez.
Horst Bliese
(im Original unterschrieben)