Planfeststellung für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen BAB A1
Bad Schwartau / Sereetz Betr.-km 59,759 – Betr.-km 64,359
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, - Planfeststellungsbehörde - den Planfeststellungsergänzungsbeschluss vom 07.09.2011, Az.: 408-553.32-A1-02/09 erlassen. Der Planfeststellungsergänzungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der
1. Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck
Fachbereich Bauen und Planen, Bereich Stadtplanung
i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss)
Mo und Di 08.00 – 14.00 Uhr
Do 08.00 – 18.00 Uhr, Fr 08.00 – 12.00 Uhr
2. Stadt Bad Schwartau, Markt 15, 23611 Bad Schwartau
Rathaus Zimmer 318, 3.OG
Mo 09.00 – 12.00 und 15.00 - 17.45 Uhr
Di bis Fr 09.00 – 12.00 Uhr
3. Gemeinde Ratekau, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau
Rathaus Bauverwaltung, Zimmer 32
Mo, Mi, Fr 08.00 – 12.00 Uhr
Di 07.30 – 12.00 und 14.30 -- 18.00 Uhr
Do 08.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
in der Zeit vom 26.09.2011 bis 10.10.2011
während der Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Gemäß § 17 b Abs. 1 Nr. 7 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens und den am Verfahren Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsergänzungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG). Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.
Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr SH, Kiel
-Planfeststellungsbehörde-
Dautwiz
(örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck)