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Feststellung eines Listennachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied der Lübecker Bürgerschaft

Feststellung eines Listennachfolgers für ein
ausgeschiedenes Mitglied der Bürgerschaft

 

Herr Dr. Raimund Mildner (BfL) hat mit Wirkung vom 31.08.2011 auf seinen Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.

 

Nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zur Zeit geltenden Fassung habe ich die auf dem Listenwahlvorschlag der unabhängigen Wählergemeinschaft „Bürger für Lübeck“ (BfL) für die Bürgerschaftswahl vom 25.05.2008 unter der lfd. Nr. 9 aufgeführten Bewerber, den

selbstständigen Kaufmann

Thomas Misch,

geb. im Jahr 1957,

Am Fahrenberg 21, 23570 Lübeck,

als Nachfolger festgestellt.

Herr Misch hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 08.09.2011 erworben.

 

Gegen diese Feststellung kann jede und jeder Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 14.09.2011.

 

Lübeck, den 09.09.2011

 

Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.09.2011