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Bauleitplanung - hier: 94. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ u. B-Plan 19.02.00

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes
            der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten
            und des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 05.09.2011 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 94. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 21.09.2011 bis einschließlich 21.10.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan, ein Grünordnerischer Fachbeitrag, ein Artenschutzgutachten und ein Baugrundgutachten,

Desweiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebaungsplanes sowie die Begründungen dazu können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und umfasst eine Fläche von ca. 5,75 ha Größe. Das Plangebiet wird im Westen durch die Niendorfer Hauptstraße und im Osten durch einen Knick mit anschließendem Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Jeweils im Norden und Süden befinden sich tiefe Hausgärten der Einfamilienhausbebauung entlang der Niendorfer Hauptstraße.

Es werden folgende Flurstücke erfasst: Gemarkung Niendorf-Moorgarten, Flur 3, Flurstücke 18/3, 18/7, 18/8, 18/9, 22/19 teilw., 22/20 teilw,, 22/21 teilw., 22/18, 24/2, 310/24 teilw., 311/24 teilw., 90/1 teilw. (Niendorfer Mühlenweg) und 5/1.

 

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit der Bebauung durch insgesamt maximal 44 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

 

Lübeck,  12.09.2011                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                                                         Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                         Bereich Stadtplanung

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 05.09.2011 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 94. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Niendorfer Hauptstraße“ im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und des Bebauungsplanes 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 21.09.2011 bis einschließlich 21.10.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan, ein Grünordnerischer Fachbeitrag, ein Artenschutzgutachten und ein Baugrundgutachten,

Desweiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebaungsplanes sowie die Begründungen dazu können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil Niendorf-Moorgarten und umfasst eine Fläche von ca. 5,75 ha Größe. Das Plangebiet wird im Westen durch die Niendorfer Hauptstraße und im Osten durch einen Knick mit anschließendem Landschaftsschutzgebiet begrenzt. Jeweils im Norden und Süden befinden sich tiefe Hausgärten der Einfamilienhausbebauung entlang der Niendorfer Hauptstraße.

Es werden folgende Flurstücke erfasst: Gemarkung Niendorf-Moorgarten, Flur 3, Flurstücke 18/3, 18/7, 18/8, 18/9, 22/19 teilw., 22/20 teilw,, 22/21 teilw., 22/18, 24/2, 310/24 teilw., 311/24 teilw., 90/1 teilw. (Niendorfer Mühlenweg) und 5/1.  

 

 

Übersichtsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit der Bebauung durch insgesamt maximal 44 Einfamilienhäusern geschaffen werden.

 

 

 

 

Lübeck,  12.09.2011                                                         Hansestadt Lübeck

                                                                                          Der Bürgermeister

                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                          Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.09.2011
Anlagen