Die Hansestadt Lübeck als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO 1370) hat die Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL) und die Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft mbH (LVG) mit der Durchführung des auf Linienverkehrsgenehmigungen beruhenden straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Tarifgemeinschaft Lübeck (TGL) betraut. Die Betrauung erfolgte vom 01.10.2009 bis zum 31.12.2017 und schließt an die Betrauung für die Zeit vom 01.01.2008 bis 30.09.2009 an.
Die Betrauung beinhaltet die Durchführung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Aus diesem Grund ist gemäß Artikel 7 (EU-VO 1370) erstmalig für das Jahr 2010 ein öffentlicher Bericht zu erstellen.
Diesen Bericht können Sie hier einsehen.
Lübeck, den 4. Oktober 2010
Hansestadt Lübeck
Fachbereich Planen und Bauen
Mühlendamm 12
23552 Lübeck