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Planfeststellung für den Neubau des Bahnhofs Gewerbegebiet Nord im Bereich Skandinavienkai

Bekanntmachung

 

Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neubau des Bahnhofs Gewerbegebiet Nord im Bereich Skandinavienkai der Hansestadt Lübeck

 

Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, -Planfeststellungsbehörde- den Planfeststellungs-beschluss vom 17.10.2011, Az.: 4011/319-622.228-19.5-1-1.2 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Zeit vom 08.11.2011 bis 21.11.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aus bei

 

  • der Hansestadt Lübeck, Stadtplanung, Fachbereich Planen und Bauen, – Foyer („i-Punkt“) -, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck, während der folgenden Zeiten: Montag und Dienstag 8.00 bis 14.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

sowie bei

  • der Gemeinde Ratekau, Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 33, Bäderstraße 19, 23626 Ratekau, während der folgenden Zeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag 7.30 bis 12.00 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr.

 

Gemäß § 18 b Nr. 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens, den Vereinigungen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden. Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG).

Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben. Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
- Planfeststellungsbehörde -
Gerhardt

(örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck)

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    18.10.2011