Planfeststellung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Neubau des Bahnhofs Gewerbegebiet Nord im Bereich Skandinavienkai der Hansestadt Lübeck
Über oben bezeichnetes Bauvorhaben hat der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, -Planfeststellungsbehörde- den Planfeststellungs-beschluss vom 17.10.2011, Az.: 4011/319-622.228-19.5-1-1.2 erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Pläne liegen in der Zeit vom 08.11.2011 bis 21.11.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aus bei
sowie bei
Gemäß § 18 b Nr. 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens, den Vereinigungen, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt worden. Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht gesondert zugestellt wurde, gilt dieser mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 LVwG).
Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben. Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Beschlusses hingewiesen.
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
- Planfeststellungsbehörde -
Gerhardt
(örtliche Bekanntmachung der Hansestadt Lübeck)