Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2011 folgende Satzung erlassen:
Die Betriebssatzung für die Feuerbestattungsanlage der Hansestadt Lübeck vom 01.12.2003 wird aufgehoben.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 11.10.2011
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister