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Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung für die Feuerbestattungsanlage der Hansestadt Lübeck vom 11.10.2011

Satzung über die Aufhebung der Betriebssatzung für die Feuerbestattungsanlage der
Hansestadt Lübeck vom 11.10.2011

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, 57) wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2011 folgende Satzung erlassen:

§ 1
Aufhebung der Satzung

Die Betriebssatzung für die Feuerbestattungsanlage der Hansestadt Lübeck vom 01.12.2003 wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Lübeck, den 11.10.2011

Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

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  • Veröffentlicht am:
    25.10.2011