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Änderung der Anordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) vom 05.05.2017

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Änderung der Anordnung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut (AFB) vom 05.05.2017

 

Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Festlegung eines AFB – Sperrbezirkes für den Ortsteil Niendorf vom 05.05.2017 wird hiermit gemäß § 12 der Bienenseuchenverordnung aufgehoben.

Nachdem die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut durchgeführt wurden, ist die Amerikanische Faulbrut in diesem Gebiet erloschen.

Der Sperrbezirk Vogelsang (Kronsforder Hauptstraße ab Otternweg, Niedernstraße bis Lübecker Straße, Krummesse nördlich der Lübecker Str.1 (Lübecker Stadtgebiet), Waterfohre, Niemarker Weg, die Krummesser Landstraße kreuzend  in gerader gedachter Linie bis zum Elbe-Lübeck-Kanal und weiter bis zum Otternweg) bleibt bestehen.

Lübeck, den 13.06.2017

Hansestadt Lübeck - Der Bürgermeister

Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Im Auftrag

gez. Dr. Tischbirek

 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist der Widerspruch zulässig. Er kann schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieser Verfügung beim Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz, Kronsforder Allee 2 - 6, in 23560 Lübeck, erhoben werden. 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    14.06.2017