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Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

Entgeltordnung für Kindertagesstätten
in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.09.2011 für den Besuch der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Lübeck folgende 6. Änderung der Entgeltordnung für Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck vom 28.02.2005 beschlossen:

 

1) Ziff. 5 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert:

 

5. Ermäßigtes Entgelt für Beköstigung

Anspruchsberechtigte des Bildungspaketes (Leistungen zur Bildung und Teilhabe) sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:

 

- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II

- Sozialhilfe nach dem SGB XII

- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) .

 

Diese tragen nach Antragstellung einen Eigenanteil zum Beköstigungsentgelt in Höhe von einem Euro je Tag. Bei durchschnittlich 20 Mittagessen im Monat wird der Eigenanteil pauschal mit 20,00 Euro je Monat erhoben.

 

2) Ziff. 19 der Entgeltordnung wird wie folgt geändert :

 

19. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01. August 2011 in Kraft.

 

Lübeck, den 05.10.2011

Hansestadt Lübeck

gez.

Der Bürgermeister

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.10.2011