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Bekanntmachung der Einziehungsabsicht - Teileinziehung der Hüxstraße

Bekanntmachung der Einziehungsabsicht

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.09.2011 folgende Teileinziehung gemäß Plan beschlossen:

Teileinziehung der Hüxstraße zu einer fußgängerfreundlichen Straße unter Beschränkung der Widmung an Samstagen auf den Fußgängerverkehr.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.

In der Zeit vom 26.10.2011 bis 23.11.2011 hängt der Plan der teileinzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

                               montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

                               donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

                               freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

für alle zur Einsicht aus.

Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 (ggfs. 309, 311) – oder im i-Punkt zu erheben.

 

Lübeck, den 13.10.2011

gez. Saxe

Hansestadt Lübeck                            (Siegel)
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.10.2011
Anlagen