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Amtliche Wahlbekanntmachung zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters in der Hansestadt Lübeck

Amtliche Wahlbekanntmachung

 

1.    Am Sonntag, dem 06. November 2011, findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der
       Hansestadt Lübeck statt.

 

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2.    Die Einteilung der Hansestadt Lübeck in 124 Wahlbezirke sowie die Lage der Wahlräume wird durch
        Plakataushang an Plakatsäulen und Anschlagtafeln im Stadtgebiet veröffentlicht.

        Die Wahlberechtigten können ihren zuständigen Wahlbezirk und Wahlraum auch aus den ihnen
         zugesandten Wahlbenachrichtigungen entnehmen.

 

3.    Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie
        eingetragen sind.

        Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder
        Pass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach
        Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für
        eine etwa notwendig werdende Stichwahl am 20. November 2011 aufzubewahren und erneut zur Stichwahl
        mitzubringen.

        Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgegeben werden. Es wird ein weißer
        Stimmzettel verwendet. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

        Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme jeweils in der Weise ab, dass sie oder er auf dem
        Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, welcher
        Bewerberin oder welchem Bewerber die Stimme gelten soll.

        Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem
        besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

 

4.    Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind
        öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

5.    Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
        a)    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Hansestadt Lübeck oder
        b)    durch Briefwahl teilnehmen.

       Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Hansestadt Lübeck, Wahlbüro, Rathaus, Großer
       Börsensaal, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen
       Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag)
       und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindewahlleiterin absenden, dass er dort
       spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Wahlbüro, Rathaus,
       Großer Börsensaal, abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür
       sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
       Wahlbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl, das jede Briefwählerin und
       jeder Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen erhält.

 

6.     Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des
        Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).

 

Lübeck, den 20. Oktober 2011

 

Hansestadt Lübeck
Die Gemeindewahlleiterin
Annette Borns
Erste stellv. Bürgermeisterin

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    25.10.2011