1.
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 13.10.2011 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631, 2004 S. 140) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2011 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:
Stadtteil: St. Gertrud Gemarkung: St. Gertrud Flur: Flurstücke:
Rabenhorst 9 22/52 tlw., 22/53
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Wiesenweg 9 22/52 tlw.
Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße.
2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch erhoben werden.
3.
Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 13.10.2011
gez. Saxe (Siegel)
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister