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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung; hier: Rabenhorst, Wiesenweg

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung


1.
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Verkehr, hat am 13.10.2011 folgende Widmungsverfügung erlassen:
Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631, 2004 S. 140) werden in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 29.09.2011 nachstehende Verkehrsflächen gewidmet:


Stadtteil: St. Gertrud     Gemarkung: St. Gertrud                 Flur:                           Flurstücke:

Rabenhorst                                                                                  9                           22/52 tlw., 22/53


Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.


Wiesenweg                                                                                  9                                22/52 tlw.


Die erstmalige Einstufung erfolgt jeweils gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 4b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße.


2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 310 ff – Widerspruch erhoben werden.


3.
Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

  • montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
  • freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.


Lübeck, den 13.10.2011

gez. Saxe          (Siegel)
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    01.11.2011