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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck; hier: öffentlichen Auslegung B-Plan 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 25.01.03 –
            Torneiweg / Glashüttenweg – nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 31.10.2011 die Erweiterung des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg – um die Verkehrsfläche des Glashüttenweges beschlossen.

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 31.10.2011 für das erweiterte Plangebiet gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 25.01.03 – Torneiweg / Glashüttenweg – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 16.11.2011 bis einschließlich 16.12.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung .

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Karlshof und umfasst die Grundstücke Glashüttenweg 34-42; Glashüttenweg 44-48/An der Hülshorst 2 und An der Hülshorst 4, 6, 8, 10 und 12 sowie die Straßenverkehrsfläche des Glashüttenweges im Abschnitt zwischen der Einmündung der Straße An der Hülshorst und der südlichen Grenze des Grundstückes Glashüttenweg 34-42. Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bebauungsplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Beschränkung von Einzelhandelsnutzungen im Gewerbegebiet geschaffen werden. Die Planung dient dabei gleichermaßen der Sicherung von Gewerbeflächen für Klein- und Mittelbetriebe im Plangebiet wie dem Schutz des nahe gelegenen Nahversorgungszentrums am Forstmeisterweg. Darüber hinaus soll der Bebauungsplan ein verträgliches Nebeneinander von Gewerbe- und unmittelbar angrenzenden Wohnnutzungen sicherstellen.

 

 

 

Lübeck, 07.11.2011                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                        Der Bürgermeister
                                                                                                                                        Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                        Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    08.11.2011
Anlagen