hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 29.02.04 –
Solmitzstraße / Kita Straßenfeld – nach § 3 (2) BauGB
Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 31.10.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 29.02.04 – Solmitzstraße / Kita Straßenfeld – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 16.11.2011 bis einschließlich 16.12.2011 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung .
Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Zentrum des Stadtteils Kücknitz in direkter Nähe zur Kirche. Es wird wie folgt begrenzt: im Westen und Norden durch die Straße Straßenfeld, im Osten durch den Knickweg und im Süden durch die Wohnbebauung an der Dummersdorfer Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen des ehemaligen Postverteilerzentrums (Flurstücke 62/102 und 62/101 der Flur 4).
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Kindertagesstätte und die Anpassung des Planungsrechtes an die aktuelle Nutzung des ehemaligen Postgrundstückes geschaffen werden.
Lübeck, 07.11.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung