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Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung, hier: Havenmeisterweg

 

Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung

 

1.     Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün und Verkehr, hat am 07.6.2017 folgende
        Widmungsverfügung erlassen:

 

Gemäß § 6 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl.-SH S. 631) wird in Ausführung des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 18.05.2017 nachstehende Verkehrsfläche gewidmet:

 

Gemarkung: St. Lorenz                                           Flur:          Flurstücke:

 

 

Havemeisterweg ab Steinrader Weg bis             15            139, 1342 tlw.., 1344 und 96/51
Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und
Radweg in Richtung Wisbystraße

 

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

2.      Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Hansestadt Lübeck, Der Bürgermeister, Fachbereich 5 Planen und Bauen, Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch erhoben werden.

 

3.     Die Widmungsverfügung und deren Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der
        Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/Erdgeschoss)

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

 

Lübeck, den 07.06.2017

 

Hansestadt Lübeck

gez. Saxe                                Siegel

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.06.2017