Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung sowie zum Anhörungstermin im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Rohlsdorf, Kreis Ostholstein
Im o. a. Verfahren habe ich gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), für das gesamte Flurbereinigungsgebiet folgende Termine festgesetzt, zu denen hiermit alle Beteiligten geladen werden:
a) Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Erläuterung der neuen Feldeinteilung auf
Dienstag, den 13. Dezember 2011, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
im Feuerwehrgerätehaus, in 23617 Horsdorf Birkenplatz
Die Beteiligten werden gebeten, folgenden Zeitplan einzuhalten.
Dienstag. 13.12.2011
um 9.00 Uhr
Ordnungsnummer 1
Ordnungsnummer 3
Ordnungsnummer 3.00.6
Ordnungsnummer 3.01.6
Ordnungsnummer 5
Ordnungsnummer 6
Ordnungsnummer 6.00.7
um 9.30 Uhr
Ordnungsnummer 11
Ordnungsnummer 12
Ordnungsnummer 15
Ordnungsnummer 22
um 10.00 Uhr
Ordnungsnummer 33.01
Ordnungsnummer 35
Ordnungsnummer 32
Ordnungsnummer 26
Ordnungsnummer 31
um 10.30 Uhr
Ordnungsnummer 36
Ordnungsnummer 39
Ordnungsnummer 40.01
Ordnungsnummer 41
um 11.00 Uhr
Ordnungsnummer 42
Ordnungsnummer 47
Ordnungsnummer 54
Ordnungsnummer 58
Ordnungsnummer 62
um 11.30 Uhr
Ordnungsnummer 62.01
Ordnungsnummer 65
Ordnungsnummer 74
Ordnungsnummer 76
Ordnungsnummer 79
Sofern das im Einzelfall nicht möglich sein sollte, oder vorher noch Fragen zu den Terminen bestehen, wird um fernmündliche Vereinbarung eines neuen Termins bzw. um entsprechende Anfrage gebeten (Tel. 04347 / 704 643).
b) Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Verlesung des textlichen Teiles) sowie
Anhörungstermin zur Entgegennahme von evtl. Widersprüchen gegen den Flurbereinigungsplan auf
Beteiligte sind:
a) als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Gründstücke,
b) als Nebenbeteiligte u. a. Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die
zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben, Inhaber
von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen
und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die
Nutzung solcher Grundstücke beschränken.
Jedem Teilnehmer, der von Maßnahmen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung Rohlsdorf betroffen ist, wird rechtzeitig vor dem Anhörungstermin ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, der seine alten und neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorzubringen sind (§ 59 FlurbG).
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können bei der Flur-bereinigungsbehörde angefordert werden.
Flintbek, 4. November 2011
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- Außenstelle Mitte –
- als Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrage
(L.S.)
gez. Riege
Az. 807/5435.01 OH 27
Ausgefertigt:
Flintbek, 4. November 2011
gez. Riege (Siegel)