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Bauleitplanung; hier: 96. Änderung F-Plan für Teilbereich „Ratzeburger Landstraße/st. Hubertus u. B-Plan 09.54.01

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der 96. Änderung des Flächennutzungsplanes
            der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus“ im Stadtteil St. Jürgen
            und des Bebauungsplanes 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus – gemäß § 3 (2) BauGB

 

Die vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 14.11.2011 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 96. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus“ im Stadtteil St. Jürgen und des Bebauungsplanes 09.54.01 – Ratzeburger Landstraße / St. Hubertus – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörigen Begründungen liegen in der Zeit vom 30.11.2011 bis einschließlich 03.01.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Lärmschutzgutachten.

Desweiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

Die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes sowie die Begründungen dazu können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für den Bebauungsplan: Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Bauleitpläne liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung Strecknitz. Er grenzt im Norden an die Wohnsiedlung am Pallasweg bzw. an der Plutostraße und im Osten an die Ratzeburger Landstraße. Im Süden und Westen wird er durch das Waldgebiet –Strecknitzer Tannen- begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 8/299 (tlw.), 16/66 und 16/65 sowie Teilstücke der Ratzeburger Landstraße und des nördlichen Walles, der sich auf dem Flurstück 8/560 befindet.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

Durch die vorgenannten Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes und eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

Lübeck,  21.11.2011                                                                                                     Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                          Der Bürgermeister
                                                                                                                                          Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                          Bereich Stadtplanung

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    22.11.2011
Anlagen