Feststellung eines Listennachfolgers für ein
ausgeschiedenes Mitglied der Bürgerschaft
Frau Dr. Hildegund Stamm (Lübecker BUNT) hat auf ihren Sitz in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck verzichtet.
Nach § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der zur Zeit geltenden Fassung habe ich den auf dem Listenwahlvorschlag der Wählergemeinschaft „Lübecker BUNT“ für die Bürgerschaftswahl vom 25.05.2008 unter der lfd. Nr. 12 aufgeführten Bewerber
Herrn Dieter Müller,
Sänger,
geb. im Jahr 1966,
Beckergrube 13, 23552 Lübeck,
als Nachfolger festgestellt.
Herr Müller hat die Mitgliedschaft in der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck am 08.12.2011 erworben.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Hansestadt Lübeck nach § 44 Abs. 3 i. V. mit § 38 GKWG binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Hansestadt Lübeck, Bereich Logistik, Statistik und Wahlen, Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck, zu erheben. Die Einspruchsfrist beginnt am 21.12.2011.
Lübeck, den 09.12.2011
Hansestadt Lübeck
Der Gemeindewahlleiter
Bernd Saxe
Bürgermeister