AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: 1. Bekanntmachung der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan 32.30.00 –
Am Fahrenberg / Steenkamp / Fehlingstraße –
2. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB für die 114. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Godewind / Am Fahrenberg“ im
Stadtteil Travemünde und den Bebauungsplan 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg –
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 19.12.2011 beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 32.30.00 – Am Fahrenberg / Steenkamp / Fehlingstraße – aufgehoben wird, da die bisherige Planung die Anforderungen des von der Bürgerschaft am 25.03.2010 beschlossenen Masterplans für das Zentrale Kurgebiet nicht erfüllt. Der Bauausschuss hat für das nachfolgend dargestellte Plangebiet die Aufstellung der 114. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Godewind / Am Fahrenberg“ im Stadtteil Travemünde und des Bebauungsplanes 32.13.00 – Godewind / Am Fahrenberg – beschlossen.
Der Aufhebungsbeschluss und die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Durch die o.g. Bauleitpläne sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Attraktivitätssteigerung Travemündes als Anziehungspunkt für Touristen und als Wohnort geschaffen werden. Innerhalb des Geltungsbereiches sollen künftig touristische Nutzungen einschließlich Gesundheitstourismus angesiedelt werden. Zudem ist die Errichtung eines Parkhauses zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens im Zentralen Kurgebiet erforderlich.
Lübeck 23.12.2011 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung