Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung
1.
Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:
Teilfläche der Straße An der Mauer vor den Häusern 13-17 (vor dem ehem. Aalhofbunker)
Gemarkung Innere Stadt, Flur 23, Flurstücke 16/2 tlw. und 15/2 tlw.
2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 12.12.2011
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister