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Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

Bekanntmachung einer Einziehungsverfügung

 

1.
Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan eingezogen:


Teilfläche der Straße An der Mauer vor den Häusern 13-17 (vor dem ehem. Aalhofbunker)
Gemarkung Innere Stadt, Flur 23, Flurstücke 16/2 tlw. und 15/2 tlw.

 

 

 

2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.


3.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

 

Lübeck, den 12.12.2011
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.01.2012