1.
Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan teileingezogen:
(Skizze siehe Anlage unten)
die Hüxstraße zu einer fußgängerfreundlichen Straße unter Beschränkung der Widmung an Samstagen in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr auf den Fußgängerverkehr.
2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.
3.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
eingesehen werden.
Lübeck, den 28.12.2011
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister