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Bekanntmachung der Einziehungsverfügung; hier : Hüxstraße

Bekanntmachung der Einziehungsverfügung

1.
Nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) wird in der Hansestadt Lübeck folgende öffentliche Verkehrsfläche gemäß Plan teileingezogen:

 

(Skizze siehe Anlage unten)

 

 

die Hüxstraße zu einer fußgängerfreundlichen Straße unter Beschränkung der Widmung an Samstagen in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr auf den Fußgängerverkehr.


2.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 661 Verkehr, Mühlendamm 12, Zimmer 3.-1.01 ff – Widerspruch eingelegt werden.


3.
Der Verwaltungsakt und seine Begründung können im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:

montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.


Lübeck, den 28.12.2011
gez. Saxe
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.01.2012
Anlagen