Allgemeinverfügung im Rahmen des Bewohnerparkrechts
für das Gebiet H
Als Ersatz für den weiteren massiven Wegfall von Bewohnerparkplätzen werden den Bewohnern des Gebietes H
folgende Flächen zur Verfügung gestellt:
Den Bewohner des Gebietes H mit einem gültigen Bewohnerparkausweis wird daher hiermit die Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 11 StVO erteilt, auf den dortigen (gebührenpflichtigen) Parkplätzen unter Auslegung ihres Parkausweises (gebührenfrei) zu parken.
Lübeck, 16.12.2011
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Bereich Verkehr
-Straßenverkehrsbehörde-