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Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen

Aufruf von Grabstätten auf den kommunalen Lübecker Friedhöfen

 

Gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07. Juli 2011 werden folgende Grabstätten zur Einziehung aufgerufen:

 

1.         Einzelgrabstätten, in denen zuletzt vor dem 1. Januar 1993 bestattet oder beigesetzt

            wurde;

2.         Einzelgrabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor dem
            1. Januar 1993 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung
            erfolgt ist;

3.         mehrstellige Grabstätten, in denen die letzte vorgesehene Bestattung oder Beisetzung
            noch nicht erfolgt ist und an denen die Nutzungsrechte vor dem 1. Januar 1973 erworben wurden;

4.         mehrstellige Grabstätten, an denen Nutzungsrechte im Wege des Vorauserwerbs vor dem 1. Januar
             1973 erworben wurden und in denen noch keine Bestattung oder Beisetzung erfolgt ist;

5.         Grabstätten für Verstorbene unter 6 Jahren, in denen vor dem 1. Januar 1998 bestattet oder beigesetzt
             wurde;

6.         Grabstätten, an denen die Nutzungsrechte aufgrund einer Verlängerung vor dem
            1. Januar 2013 ablaufen.

 

 

Anträge auf Verlängerung sind spätestens am Tage des Ablaufs der Nutzungsrechte schriftlich zu richten an den Bereich Stadtgrün und Friedhöfe, Abteilung Friedhöfe, Friedhofsallee 83, 23554 Lübeck.

 

Die Verlängerung von Nutzungsrechten an Reihengrabstätten ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Eine schriftliche Mitteilung über den Ablauf der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nicht.

 

Auf den Beschluss der Bürgerschaft vom 04.03.2008 bezüglich der Außerdienststellung von Grabfeldern auf dem Vorwerker Friedhof wird an dieser Stelle noch einmal hingewiesen (http://www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtgruen_friedhoefe/friedhoefe/aktuellesveranstaltungen/index.html ).

 

Lübeck, am 12. Januar 2012                                                                                            Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                                Der Bürgermeister
                                                                                                                                                Bereich Stadtgrün und Friedhöfe

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    17.01.2012