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Bekanntmachung öffentlichen Auslegung des Entwurfes des B-Planes 24.50.00 – Krempelsdorf / Stockelsdorfer Straße

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 24.50.00 –
            Krempelsdorf / Stockelsdorfer Straße – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 16.01.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 24.50.00 – Krempelsdorf / Stockelsdorfer Straße – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 01.02.2012 bis einschließlich 02.03.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord, Gemarkung Krempelsdorf, Flur 1, südlich der Stockelsdorfer Straße (K 26) an der Autobahnauffahrt Lübeck-Mitte. Im Südwesten grenzt der Geltungsbereich an die hinteren Grundstücksgrenzen der Grundstücke Krempelsdorfer Allee Nr. 22 bis Nr. 40. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 17/130, 17/132, 17/111, 17/59, 17/129, 17/125 sowie Teilflächen aus 17/137 und 8/40.

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:

(siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gastronomische Nutzung geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 23.01.2012                                                                                                    Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                        Der Bürgermeister
                                                                                                                                        Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                        Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    24.01.2012
Anlagen