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Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck; hier: öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes -Steinrader Damm / Hahnenkamp

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G

 

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier:    Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes 23.12.01 – Steinrader Damm / Hahnenkamp, Teilbereich II – nach § 3 (2) BauGB

 

Der vom Bauausschuss der Hansestadt Lübeck am 16.01.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes 23.12.01 – Steinrader Damm / Hahnenkamp, Teilbereich II – bestehend aus der Planzeichnung – Teil A – und dem Text – Teil B –, und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 15.02.2012 bis einschließlich 16.03.2012 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 – i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls mit aus: der Landschaftsplan der Hansestadt Lübeck, ein Bestandsplan aus dem Fachbeitrag Natur und Landschaft zum Bebauungsplan, ein Entwurf zur verkehrstechnischen Anbindung des Holzhandelsbetriebes an die K 13 und eine Schalltechnische Stellungnahme.

Des Weiteren liegen wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen mit aus.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung können auch auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Servicezeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Hansestadt Lübeck den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

 

Der räumliche Geltungsbereich des o. g. Bauleitplanes liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1/15 (tlw.), 9/112 (tlw.) und 98 der Flur 3, Gemarkung Schönböcken. An den Geltungsbereich grenzen:

  • östlich das Gewerbegebiet Bernsteindreherweg und Grün-/Waldflächen. Die Ostgrenze ist identisch
    mit der Westgrenze des B-Planes 23.12.01, 1. Änderung, Teilbereich 1.
  • nördlich die planfestgestellte Trasse der K 13 sowie Sukzessions-/Waldflächen,
  • westlich die Bebauung des Gewerbegebietes an der Kürschnerstraße / Taschenmacherstraße,
  • südlich die Taschenmacherstraße / Kieler Straße.

 

Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.

 

Übersichtsplan:
(siehe unten in der Anlage)

 

 

 

 

Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anbindung des Holzhandelbetriebes an die K 13 geschaffen werden.

 

 

Lübeck, 06.02.2012                                                                  Hansestadt Lübeck

                                                                                                      Der Bürgermeister

                                                                                                      Fachbereich 5 – Planen und Bauen

                                                                                                      Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    07.02.2012
Anlagen