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BPlan 02.15.01 - Falkenstraße Süd

 

A M T L I C H E   B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes für den Bebauungsplan 02.15.01 – Falkenstraße Süd – (1. Änderung) nach § 3 (2) BauGB

 

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 02.06.2008 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 02.15.01 – Falkenstraße Süd – (1. Änderung) beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der o. g. Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

Durch den o. g. Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für „Wohnen am Wasser“ geschaffen werden.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt im Stadtteil St. Jürgen, Gemarkung St. Jürgen, Flur 1 und umfasst die Grundstücke Falkenstraße 17 – 25 und die Flurstücke 2/118, 2/119.

 

Übersichtsplan

*Siehe in der Anlage unten! 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes 02.15.01 – Falkenstraße Süd – (1. Änderung) bestehend aus der Planzeichnung – Teil A -, dem Text – Teil B – und der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom 18.06.2008 bis einschließlich 18.07.2008 montags bis mittwochs jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12 (Foyer) – Erdgeschoss öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von allen an der Planung Interessierten Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Lübeck, 09.06.2008                                                                                                 Hansestadt Lübeck
                                                                                                                                     Der Bürgermeister
                                                                                                                                     Fachbereich 5 – Planen und Bauen
                                                                                                                                     Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    10.06.2008
Anlagen