Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere
Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 24.02.2012
Aufgrund des § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung wird die Allgemeine Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung
vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 7. Änderung vom 26.02.2010 Lübecker Stadtzeitung vom 09.03.2010) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 23.02.2012 wie folgt geändert:
1. Teil I und Teil II des Tarifs gemäß Ziffer 1 der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 26.02.2010 werden wie folgt geändert:
Tarif- Entgelttatbestand EURO
Nr.
1.-6. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
Gesundheitsamt
7. Durchführung einer angeordneten Desinfektion
a) Grundgebühr für ½ Std. 33,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
8. Durchführung von Schädlingsbekämpfung
a) Grundgebühr für ½ Std. 33,00
jede weitere angefangene ¼ Std. zzgl. 11,50
b) für das verwendete Material/Auslagenersatz Selbstkosten
9. Reisemedizinische Impfungen/Impfungen, soweit sie nicht
nach § 20 IFSG unentgeltlich vorzunehmen sind
a) Impfung 1 41,00
b) Parallelimpfungen 31,00
c) für die Impfstoffe Auslagenersatz
10. Gesundheitsschutz bei sexuell übertragbaren Krankheiten
a) Überlassung von Präventionsmaterial 11,00
zzgl. Auslagenersatz
11.-20. unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
Gebäudemanagement
21. Erstellung von DXF- oder DWG-Dateien
von vorhandenen pro.-Dateien aus dem
CAD Programm Arriba CA3D
DIN A 4 – DIN A 1 Formate 2,60 bis 10,20
zzgl. je Arbeitsstunde 38,00
Teil II: Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist.
22.-27. unverändert
2. Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 24.02.2012
Bernd Saxe
Bürgermeister