9. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
der Hansestadt Lübeck vom 24.02.2012
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung und der §§ 1 und 5 des Kommunalabgabenge-
setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. S.-H., S. 27) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.-H., S. 362) wird die Verwaltungsge- bührensatzung vom 03.12.2001 (Lübecker Stadtzeitung vom 11.12.2001/08.01.2002) in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 28.02.2011 (Lübecker Stadtzeitung vom 08.03.2011) nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 23.02.2012 wie folgt geändert:
§§ 1 bis 8 unverändert
Teil I und II der Gebührentabelle gemäß § 1 der Verwaltungsgebührensatzung
vom 28.02.2011 werden wie folgt geändert bzw. um weitere bereichsspezifische
Gebühren ergänzt:
Teil I Bereichspezifische Gebühren
Tarif-Nr. Gebührentatbestand EURO
Fachbereich Bürgermeister
1.-5. unverändert
Fachbereich Wirtschaft und Soziales
Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften
6. Bescheinigungen über gesetzliche Vorkaufsrechte
gem. §§ 24 ff BauGB 36,60
Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunfts- und
Vergleichsstelle
7.-8. unverändert
Gesundheitsamt
9. Gesundheitsdienstgesetz (GDG vom 13.07.2011)
Amtliche Gutachten und Zeugnisse gem. § 13 des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG)
9.1. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten ohne ärztliche 61,00
Untersuchung gem. § 13 GDG
9.2. Bescheinigung, Zeugnis oder Gutachten mit ärztlicher
Untersuchung gem. § 13 GDG
Grundgebühr für ½ Std. 72,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. (nur Arzt) 20,00
10. unverändert
11. Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
(BestattG)
11.1. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Überführung 22,00
einer Leiche in einen Leichenraum gem. § 10 (1) BestattG
11.2. Ausstellung eines Leichenpasses gem. § 11 (5) BestattG 34,00
11.3. Durchführung der 2. Leichenschau einschl. der Beschei- 60,00
nigung über die Freigabe zur Einäscherung der Leiche
gem. § 17 (3) BestattG
11.4. Erlaubnis zur Überschreitung der Frist zur Erd- oder 22,00
Feuerbestattung gem. § 16 (1) BestattG und zur Beisetzung
einer Urne gem. § 16 (3) BestattG
11.5. Genehmigung zur Aus- und/oder Umbettung einer Leiche 45,00
gem. § 25 (1) BestattG
11.6. Gebühr für die Bearbeitung eines ordnungsrechtlichen
Bestattungsfalles gem. § 13 (2) BestattG
Grundgebühr für ½ Std. 21,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 10,00
12.-16. alt streichen
12. Ärztliche Hilfe durch den Hafen- und Flugärztlichen Dienst
12.1. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
Grundgebühr je ½ Std. 50,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 20,00
12.2. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes nachts
zwischen 21.00 und 06.00 Uhr
Grundgebühr je ½ Std. 58,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 24,00
12.3. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Sonntagen
Grundgebühr je ½ Std. 60,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 25,00
12.4. Angeforderter Besuch einer Ärztin/eines Arztes
an Feiertagen
Grundgebühr je ½ Std. 64,00
jede weitere angebrochene ¼ Std. zzgl. 27,00
Kurbetrieb Travemünde
13. Ausstellung einer Kinder-Ostseecard 1,00
14. Ausstellung einer Ersatz-Ostseecard 3,10
15. Kassieren der Strandbenutzungsgebühr 2,50
im Rahmen einer Kontrolle
Fachbereich Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
16.-17. bisher 18.-19., sonst unverändert
Standesamt
18.-22. bisher 20.-24., sonst unverändert
Umweltschutz
23. bisher 25., sonst unverändert
bisher 26., streichen
Entsorgungsbetriebe
24. bisher 27., sonst unverändert
25. bisher 28., sonst unverändert
26. Schriftliche Auskünfte und Bescheinigungen
für Anlieger und sonstige Berechtigte zu
Beleihungszwecken o.ä.
a) in einfachen Fällen 16,10
b) mit mittlerem Schwierigkeitsgrad 32,20
c) in schwierigen und/oder komplexen Fällen 56,50
27. Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
und Abwassereinleitungen in die öffentlichen Entwässerungs-
anlagen der Hansestadt Lübeck
Grundgebühr je angefangene Std. 51,30
zzgl. Auslagen (Kosten für die Inanspruchnahme Dritter/
Analytikkosten)
Fachbereich Kultur und Bildung
28. bisher 30., sonst unverändert
Fachbereich Planen und Bauen
29.-32. bisher 31.-34., sonst unverändert
Gebäudemanagement
33. Baufachliche Gutachten und
Stellungnahmen für wirtschaftliche
Unternehmen und Externe
Arbeitsstunde Schreibkraft 36,00
Arbeitsstunde Techniker 44,00
Arbeitsstunde Ingenieur/Architekt 52,00
Arbeitsstunde Planer 56,00
zzgl. Nebenkosten 5 % der Gesamt-
summe
Verkehr
34.-35. bisher 36.-37., sonst unverändert
36. Amtliche Grundlagenkarten und digitale Datensätze
36.1. Ausgabe analoger Grundlagenkarten je Auszug
- größergleich DIN A 1 7,70
36.2. Auszüge aus digitalen Grundlagenkarten
36.2.1. auf Papier
a) auf Basis des „Amtlichen-Liegenschaftskataster- Informationssystems“(ALKIS) im Format
Papier je Auszug
- DIN A 4 12,00
- DIN A 3 17,00
- DIN A 2 oder bis zu0,40 m² 24,00
- DIN A 1 oder bis zu 0,70 m² 32,00
- mit einem Format größer als 0,70 m²: je angefangenen m² 42,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALKIS-Inhalte plus Topografiedaten) oder
c) auf Basis des digitalen Planes der klassifizierten Straßen
- DIN A 4 36,00
- DIN A 3 51,00
- DIN A 2 oder bis zu 0,40 m² 72,00
- DIN A 1 oder bis zu 0,70 m² 96,00
- mit einem Format größer als 0,70 m²: je angefangenen m² 126,00
für digitale Grundlagenpläne auf Folie wird jeweils der
doppelte Betrag fällig
36.2.2. als digitaler Datensatz auf CD oder bei Versendung per E-Mail
36.2.21. im Standard shape-Datenformat
a) auf Basis des „Amtlichen-Liegenschaftskataster-
Informationssystems“(ALKIS)
Pauschalgebühr 50,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALKIS-Inhalte plus Topografiedaten):
Grundgebühr: 25,00
zzgl. je Topografie-Koordinate 0,03
Mindestgebühr 50,00
36.2.22. im Format DXF (Data-Exchange Format) sowie als DWG
a) auf Basis des “Amtlichen-Liegenschaftskataster-
Informationssystems” (ALKIS)
Pauschalgebühr 75,00
b) auf Basis der „Digitalen Stadtgrundkarte“ (DSGK:
reduzierte ALKIS-Inhalte plus Topografiedaten)
Grundgebühr: 50,00
zzgl. je Topografie-Koordinate 0,03
Mindestgebühr 75,00
c) auf Basis des digitalen Planes der klassifizierten Straßen
Pauschalgebühr 75,00
36.2.23. in den Formaten: pdf, jpg, tif, bmp
Pauschalgebühr 20,00
37. bisher 39., sonst unverändert
38. Versetzen von Straßenleuchten/Verkehrseinrichtungen
und Überfahrtsgenehmigungen nach §§ 21 und 24 des StrWG S-H
38.1. Versetzen von Straßenleuchten und Verkehrseinrichtungen 80,00
38.2. Überfahrtsgenehmigungen nach §§ 21 und 24 des StrWG S-H
mit Ortstermin und geringem Aufwand 45,00
mit Ortstermin und mittlerem Aufwand 70,00
mit Ortstermin und hohem Aufwand 90,00
zusätzlicher Aufwand:
Straßenbaulastträger zeichnet Plan
für einfachen Fall 30,00
für schwierigen Fall 60,00
39.-42. bisher 41.-44., sonst unverändert
Teil II Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Tarif-Nr. Gebührentatbestand
43.-52. bisher 45.-54., sonst unverändert
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Lübeck, den 24.02.2012
Bernd Saxe
Bürgermeister