Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 18.05.2017 folgende Einziehung gemäß Plan beschlossen:
Schraffierte Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes Kowitzberg:
Gemarkung Gneversdorf, Flur 3, Flurstück 9/4 tlw.
Die Einziehung soll nach § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631) erfolgen.
In der Zeit vom 28.06.2017 bis einschließlich 26.07.2017 hängt der Plan der einzuziehenden Fläche im Fachbereich 5 Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, im i-Punkt (Foyer/ Erdgeschoss) während der Geschäftszeiten:
montags bis mittwochs jeweils von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für alle zur Einsicht aus.
Betroffene, deren Belange durch diese Einziehung berührt werden, haben Gelegenheit, Einwendungen bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Dienststelle – Bereich 660 Stadtgrün und Verkehr, Kleiner Bauhof 11, Zimmer 3.-1.01 ff – oder im i-Punkt zu erheben.
Lübeck, den 07.06.2017
Hansestadt Lübeck
gez. Saxe Siegel
Bernd Saxe
Bürgermeister