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Bekanntmachung Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2010

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes    

Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2010

 

Im Auftrage des Landesrechnungshofes Schleswig – Holstein hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BTR SUMUS GmbH, Lübeck, den Jahresabschluss 2010 des Kurbetrieb Travemünde, der mit einer Bilanzsumme von 9.542.494,02 Euro und einem Jahresfehlbetrag von  109.223,12 Euro schließt, geprüft und dafür folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

 

„Wir  haben  den  Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung  sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Kurbetriebes Travemünde für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz Schleswig - Holstein wurde der Prüfungsgegenstand um die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i. S. von § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG erweitert. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig – Holstein und den vom Land Schleswig – Holstein erlassenen ergänzenden Vorschriften sowie der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen  werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil ist.

 

Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Entgegen den Vorschriften der VOB bzw. der Eigenbetriebsverordnung wurde für eine Investition keine Ausschreibung vorgenommen und diese Investition nicht in den Wirtschaftsplan aufgenommen.  Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Lübeck, den  30. Juni 2011

 

BTR SUMUS GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Jörn Schröder                                         

Wirtschaftsprüfer                        

 

 

 

 

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Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschloss in ihrer Sitzung am 23. Februar 2012:

 

1. Der Jahresabschluss des Kurbetriebes Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2010 wird festgestellt:

 

      Es betragen

      die Bilanzsumme                         9.542.494,02 Euro

      die Erträge                                     3.407.436,14 Euro

      die Aufwendungen                       3.516.659,26 Euro

      der Jahresverlust                             109.223,12 Euro

 

2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 109.223,12 Euro ist aus dem Haushalt der

    Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3. Entnahme einer Grundstücksfläche aus dem Anlagevermögen mit einem Gesamtbuchwert von

    8.028,-- Euro.

 

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind ab dem 14. März 2012 für sieben Tage in den Räumen des Kurbetrieb Travemünde, Kirchenstraße 3 - 5 in 23570 Lübeck – Travemünde öffentlich ausgelegt.

 

Öffnungszeiten:  Montag bis Freitag von  9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.00 Uhr.

 

Lübeck, den 01. März. 2012

 

Kurbetrieb Travemünde

 

 

 

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    13.03.2012