AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Satz 2 und § 13 a BauGB für den Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel - und öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a (3) Nr. 2 BauGB
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 05.03.2012 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 01.76.00 – Mittlere Wallhalbinsel / Spielbank / Hotel – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Gem. § 13 a (3) Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 19.03.2012 bis einschließlich 30.03.2012, während der Servicezeiten montags und dienstags jeweils von 8.00 bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr im Fachbereich Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung, Mühlendamm 12, i-Punkt / Foyer (Erdgeschoss), über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Diese Beteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
(siehe in der Anlage unten)
Durch den vorgenannten Bauleitplan sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in einem Teilbereich des bestehenden Hotelkomplexes eine Spielbank einrichten und betreiben zu können und die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen.
Lübeck, 12.03.2012 Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung