Ankündigung von archäologischen Untersuchungen für das Projekt NordOstLink in der Hansestadt Lübeck
Vorhaben
Das Projekt NordOstLink ist eine geplante Leitung zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ). Sie führt vom HeideHub in Dithmarschen in Schleswig-Holstein bis zum Netzverknüpfungspunkt Mühlenbeck bei Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern. Vorhabenträger in der östlichen Leitungshälfte ist die 50Hertz Transmission GmbH (im Folgenden „50Hertz“).
Der NordOstLink ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013, zuletzt geändert am 16. Juli 2024, als Vorhaben Nr. 81 bis 81f gesetzlich verankert und wird als Erdkabel errichtet.
Vorhaben Nr. 81 bis 81f befinden sich im formellen Genehmigungsverfahren, der sogenannten Planfeststellung, die etwa drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bildet den Auftakt. Für den NordOstLink wurde er im Juni 2024 bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Informationen zum Projekt, dem geplanten Leitungsverlauf und dem Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der Projektwebseite unter www.50hertz.com/nordostlink.
Archäologische Untersuchungen
Archäologische Untersuchungen sind ein fester Bestandteil der Planung großer Infrastrukturvorhaben wie des NordOstLink. Die zuständigen Landesbehörden verlangen, dass vor dem Bau geprüft wird, ob sich im Boden archäologische Funde oder Befunde befinden, die geschützt werden müssen. Mit den Untersuchungen wird sichergestellt, dass mögliche Zeugnisse der Geschichte frühzeitig erkannt, fachgerecht dokumentiert und – falls erforderlich – geborgen werden können. Erst auf dieser Grundlage können die weiteren Planungsschritte erfolgen.
Vermessungsarbeiten
Vor Beginn der eigentlichen archäologischen Untersuchungen kann es erforderlich sein, dass Vermessungsarbeiten auf den betroffenen Flächen durchgeführt werden. Diese dienen dazu, die zu untersuchenden Bereiche eindeutig zu erfassen, einzumessen und für die weiteren Untersuchungen vorzubereiten. Die Vermessung erfolgt punktuell und beschränkt sich auf das notwendige Maß.
Kampfmittelerkundungen
Damit die Arbeiten sicher sind, prüfen wir zuerst bestehende Unterlagen. So sehen wir, ob es Hinweise auf mögliche Kampfmittel gibt. Wenn es einen Verdacht gibt, wird die Fläche (und bei Bedarf auch die Umgebung) direkt vor Beginn der Arbeiten noch einmal vor Ort auf Kampfmittel geprüft.
Erdarbeiten
Im Rahmen der archäologischen Untersuchungen werden auf den betroffenen Grundstücken Erdarbeiten durchgeführt. Dabei werden zunächst sogenannte Sondageschnitte (schmale, gezielte Suchschnitte) angelegt. Diese dienen als archäologische Voruntersuchungen, um festzustellen, ob sich im Boden archäologische Funde oder Befunde befinden.
Der Oberboden sowie ein Teil des Unterbodens werden hierfür vorsichtig ausgehoben, bis eine ebene und gut einsehbare Oberfläche entsteht. Auf diese Weise können Archäologinnen und Archäologen mögliche Verfärbungen, Strukturen oder Funde im Boden erkennen und fachlich bewerten. Der Bodenaushub wird getrennt nach Ober- und Unterboden gelagert; eine Vermischung der Bodenschichten wird dabei vermieden. Nach Abschluss der Untersuchung wird der Boden wieder fachgerecht verfüllt.
Sollten die Voruntersuchungen archäologisch relevante archäologische Funde oder Befunde ergeben, die für das zuständige Landesamt von Bedeutung sind, ist es erforderlich, eine archäologische Hauptuntersuchung durchzuführen. Deren Ziel ist die fachgerechte Dokumentation und Bergung der archäologischen Funde oder Befunde gemäß den geltenden denkmalrechtlichen Vorgaben. Die Hauptuntersuchung findet dann nicht direkt im Anschluss, sondern zu einem späteren Zeitpunkt statt, den wir mit den betroffenen Personen abstimmen werden.
Nach Abschluss der Untersuchungen wird der ursprüngliche Zustand des Bodens wiederhergestellt.
Zeitraum
Die Maßnahmen der ersten Untersuchungs-/Erkundungsphase beginnen voraussichtlich ab dem 01.06.2026 und enden spätestens am 31.12.2026. Der zeitliche Ablauf der Maßnahmen hängt von äußeren Umständen ab, zum Beispiel von örtlichen Gegebenheiten sowie den Boden- und Witterungsverhältnissen. Details sind in der untenstehenden Flurstücksliste ersichtlich.
Dauer der Inanspruchnahme
Die Sondierungen dauern voraussichtlich jeweils ein bis drei Tage.
Die Untersuchungen sind nicht an jedem einzelnen Standort in vollem Umfang notwendig und finden jeweils in zeitlichem Abstand zueinander statt. Es kann daher vorkommen, dass auf einem Grundstück nur ein Teil der Arbeiten verrichtet oder dass ein Grundstück mehrfach betreten und befahren werden muss.
Beauftragte Firmen
Für die Durchführung der Maßnahmen sind mehrere regionale Unternehmen beauftragt und von der 50Hertz bevollmächtigt.
Gesetzesgrundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der archäologischen Untersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG). Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Absatz 2 Satz 1 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Archäologischen Prospektionen und Kampfmittelsondierungen informiert.
Ansprechpersonen für Ihre Fragen
Für Ihre Fragen und Mitteilungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den anstehenden Arbeiten wenden Sie sich bitte an Herrn Tristan Winkler, T: +49(0) 30 5150-6521, E-Mail: tristan.winkler_ext@50hertz.com
Für allgemeine Anliegen zum NordOstLink in Schleswig-Holstein ist Frau Marie Bartels, T: +49 (0)30 5150-2162, E-Mail: marie.bartels@50hertz.com, gerne erreichbar.
Für allgemeine Anliegen zum NordOstLink in Mecklenburg-Vorpommern ist Frau Louise Koch, T: +49 (0)30 5150-4930, E-Mail: louise.koch@50hertz.com, Ihre zentrale Ansprechperson.
Flurstücksliste archäologische Untersuchungen der Hansestadt Lübeck
Gemarkung: Beidendorf
Flur 1
90/3, 130/65, 131/66, 132/67, 133/68
Flur 2
24/4, 31/1
Flur 3
59/11, 60/3, 65/4, 66, 69/6, 69/8, 71/3, 72/9, 73/7, 73/8, 74, 75/2, 83/40, 84/1, 95, 99, 145/1
Gemarkung: Kronsforde
Flur 1
36, 37, 42, 43, 68, 97, 116/94
Flur 2
371
Flur 3
12, 56, 61/1, 129/51, 130/54, 131, 132
Flur 4
49/2, 50/2, 76/7, 77/3, 82, 83, 236
Flur 5
78/52, 93/23, 94/31, 99/56
Gemarkung: Krummesse (HL)
Flur 1
98, 99/2