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der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für Teilbereich „Nördliche Wallhalbinsel“ und B-Plan 01.75.00

Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck

 

hier: 1.            Bekanntmachung der Genehmigung  der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der
                        Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Nördliche Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt –

                        nach § 6 Abs. 5 BauGB

                                                                                        

          2.           Bekanntmachung des Bebauungsplanes 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel –
                        nach § 10 Abs. 3 BauGB

 

 

 

1.         Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Bürgerschaft der Hansestadt
            Lübeck am 29.09.2011 beschlossene 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck
            für den Teilbereich „Nördliche Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt mit Bescheid vom 30.01.2012 Az.: IV
            265-512.111-3 (23.Ä) nach § 6 (1) BauGB genehmigt.

            Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

 

 

2.          Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 29.09.2011 den Bebauungsplan
              01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel – (vgl. Übersichtsplan unter 3.), bestehend aus der Planzeichnung
             (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird hiermit ebenfalls bekannt gemacht.

 

3.         Übersichtsplan
            (siehe in der Anlage unten)

 

 

 

 

 

 

4.         Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Nördliche
            Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt - und der Bebauungsplan 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel –
            treten mit Beginn des 21.03.2012 in Kraft. Alle Interessierten können die 23. Änderung des
            Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung sowie den Bebauungsplan
            mit Begründung und zusammenfassender Erklärung im Fachbereich Planen und Bauen, Bereich
            Stadtplanung der Hansestadt Lübeck, Mühlendamm 12, auf Dauer während der Servicezeiten einsehen
            und über den Inhalt Auskunft erhalten.


 

5.         Für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lübeck für den Teilbereich „Nördliche
             Wallhalbinsel“ im Stadtteil Innere Stadt und den Bebauungsplan 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel – 
            gilt:

 

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt Lübeck geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

 

 

6.         Für den Bebauungsplan 01.75.00 – Nördliche Wallhalbinsel – gilt:

 

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Hansestadt Lübeck unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

 

 

 

Lübeck,  19.03.2012                                                              Hansestadt Lübeck
                                                                                                   Der Bürgermeister
                                                                                                   Fachbereich Planen und Bauen
                                                                                                   Bereich Stadtplanung

Informationen
  • Veröffentlicht am:
    20.03.2012
Anlagen