AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck
Bebauungsplan 31.10.02 – Gewerbegebiete Skandinavienkai –
hier:
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 20.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans 31.10.02 – Gewerbegebiete Skandinavienkai – beschlossen.
Das Plangebiet liegt im bestehenden Gewerbegebiet Skandinavienkai, im Stadtteil Travemünde. Der Skandinavienkai ist der wichtigste Hafenterminal des Port of Lübeck. Im Osten wird das Gebiet durch den Umschlagsplatz des Skandinavienkais begrenzt und verfügt über einen direkten Anschluss an die Straße Skandinavienallee. Weiter westlich verläuft die Ivendorfer Landstraße.
Das ca. 22,7 ha große Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplans 31.10.01 - Gewerbegebiete Skandinavienkai -. Der Bereich wird über die Travemünder Landstraße (K 20) erschlossen.
Die detaillierte Abgrenzung des Geltungsbereichs zeigt der Übersichtsplan.
Übersichtsplan
siehe Anlage
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukunftsfähige Gewerbegebietsflächen innerhalb des Hafenstandorts geschaffen werden.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 18.05.2026 bis einschließlich 02.06.2026 Gelegenheit zur Information über die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung gegeben:
Die Veröffentlichung der Planung erfolgt auf den Internetseiten der Hansestadt Lübeck mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen unter: https://www.luebeck.de/bebauungsplaene .
Zusätzlich können die Unterlagen im Bürgerservicebereich des Fachbereichs Planen und Bauen, Mühlendamm 10, 23552 Lübeck zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs jeweils 8.00 - 15.00 Uhr, donnerstags 8.00 - 18.00 Uhr und freitags 8.00 - 12.00 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung – Tel.: 0451-122 6126 oder per E-Mail: bebauungsplanung@luebeck.de
Während dieser Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich vorzugsweise per E-Mail (bebauungsplanung@luebeck.de), per Post (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck) oder während eines vereinbarten Termins hierzu äußern.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist zugleich die Beteiligung der Kinder und Jugendli-chen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO).
Im weiteren Verfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Lübeck, 15.05.2026
Hansestadt Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich 5 – Planen und Bauen
Bereich Stadtplanung und Bauordnung