1. Änderung der Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde
Auf Grund des § 28, Ziffer 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025 S. 121) wir die Entgeltordnung für die Wohnmobilparkplätze des Kurbetriebes Travemünde vom 28.09.2023 nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 30.04.2026 wie folgt geändert:
§ 2 Parkplatzentgelt
Das Entgelt beträgt für einen Zeitraum von 24 Stunden
in der Zeit vom
01.01. bis 14.05. und
15.09. bis 31.12. des Jahres € 22,00
15.05. bis 14.09. des Jahres € 23,50
Das Entgelt schließt die jeweilige Kurabgabe für eine Person und die Entsorgung von Abwasser in der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation ein. Es ist auch dann zu entrichten, wenn eine Inanspruchnahme von weniger als 24 Stunden erfolgt.
§ 5 Erhöhtes Parkentgelt
Wird das Parkentgelt erst im Rahmen einer vom Kurbetrieb Travemünde durchgeführten oder veranlassten Kontrolle entrichtet, beläuft es sich auf € 30,00.
Lübeck, den 04.05.2026
gez. Jan Lindenau
Der Bürgermeister
der Hansestadt Lübeck